25. Juni 2005 Bundeswehrverband will Gewissensfreiheit auf Prüfstand stellen
Dortmund (AP) Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, hat als Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts gefordert, Gewissensfreiheit für Berufssoldaten zu überprüfen. Gertz sagte in einem Gespräch mit der in Dortmund erscheinenden «Westfälischen Rundschau» (Samstagausgabe): «Es muss eine Klarstellung geben.» Die Richter hatten einem Berufssoldaten das Recht zur Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen zugebilligt, weil er glaubte, sonst indirekt den Irak-Krieg zu unterstützen.
Natürlich besitze jeder Soldat das Grundrecht auf Gewissensfreiheit, sagte Gertz dem Blatt. Diese müsse aber dort Grenzen finden, wo die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr betroffen sei. Genauso gelte für Soldaten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit sei in Kasernen aber begrenzt, etwa bei politischen Äußerungen.
Ob zur Klarstellung der Gewissensfreiheit Gesetzeskorrekturen oder sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sei, ließ Gertz offen. Dazu müsse erst das Urteil genau geprüft werden. Falls das Gericht der Gewissensfreiheit einen zu breiten Spielraum eingeräumt habe, müsse man in einer ausführlichen öffentlichen und politischen Diskussion zunächst klar machen, «dass dieses Urteil ein Fehler gewesen ist».
Der Bundeswehr-Verbandschef zeigte sich vom Urteil überrascht: «Ich bin etwas irritiert.» Unklar sei, ob sich das Leipziger Bundesverwaltungsgericht auch mit den Grenzen der Gewissensfreiheit für Soldaten auseinander gesetzt habe. «Ich denke, man muss dabei unterschieden zwischen Wehrpflichtigen und Zeit- sowie Berufssoldaten», fügte der Verbandschef hinzu.
"Es gibt so viele Arschloch-Typen wie es menschliche Funktionen, Tätigkeiten und Interessengebiete gibt. Und auf jedem Gebiet kann das Verhältnis von AQ zu IQ ein anderes sein. Kein noch so kopfdenkerisches Verhalten bei einem Thema bietet Gewähr dafür, dass nicht schon beim nächsten der Arschdenk mit voller Wucht einsetzt."
Charles Lewinsky, Der A-Quotient
Wise Man Says II
"The illusion of freedom will continue as long as it's profitable to continue the illusion. At the point where the illusion becomes too expensive to maintain, they will just take down the scenery, they will pull back the curtains, they will move the tables and chairs out of the way and you will see the brick wall at the back of the theater."
Frank Zappa
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Dortmund (AP) Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, hat als Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts gefordert, Gewissensfreiheit für Berufssoldaten zu überprüfen. Gertz sagte in einem Gespräch mit der in Dortmund erscheinenden «Westfälischen Rundschau» (Samstagausgabe): «Es muss eine Klarstellung geben.» Die Richter hatten einem Berufssoldaten das Recht zur Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen zugebilligt, weil er glaubte, sonst indirekt den Irak-Krieg zu unterstützen.
Natürlich besitze jeder Soldat das Grundrecht auf Gewissensfreiheit, sagte Gertz dem Blatt. Diese müsse aber dort Grenzen finden, wo die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr betroffen sei. Genauso gelte für Soldaten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit sei in Kasernen aber begrenzt, etwa bei politischen Äußerungen.
Ob zur Klarstellung der Gewissensfreiheit Gesetzeskorrekturen oder sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sei, ließ Gertz offen. Dazu müsse erst das Urteil genau geprüft werden. Falls das Gericht der Gewissensfreiheit einen zu breiten Spielraum eingeräumt habe, müsse man in einer ausführlichen öffentlichen und politischen Diskussion zunächst klar machen, «dass dieses Urteil ein Fehler gewesen ist».
Der Bundeswehr-Verbandschef zeigte sich vom Urteil überrascht: «Ich bin etwas irritiert.» Unklar sei, ob sich das Leipziger Bundesverwaltungsgericht auch mit den Grenzen der Gewissensfreiheit für Soldaten auseinander gesetzt habe. «Ich denke, man muss dabei unterschieden zwischen Wehrpflichtigen und Zeit- sowie Berufssoldaten», fügte der Verbandschef hinzu.
© AP via Yahoo! Nachrichten