Il y a des juges (IV): BVerfG zur Meinungsfreiheit
Via Pro Asyl: Mit einem wichtigen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute die kritische Öffentlichkeitsarbeit von Menschenrechtsorganisationen als Bestandteil der Meinungsfreiheit und der demokratischen Kultur gesichert.
2012 waren zwei Vertreter des Brandenburger Flüchtlingsrates vom Amtsgericht Potsdam zu Geldstrafen verurteilt worden, nachdem sie öffentliche Kritik an dem Handeln einer Sachbearbeiterin des Rechtsamts geübt hatten. Mit dem „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ warf der Flüchtlingsrat der Sachbearbeiterin vor, entgegen besseren Wissens einem Flüchtling Vortäuschung seiner fachärztlich bescheinigten Gehörlosigkeit unterstellt und mit dieser Begründung dem Mann die Aufenthaltserlaubnis verweigert zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht sieht in diesem Urteil jedoch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Mitarbeiter des Flüchtlingsrates verletzt und hebt es mit seinem heute veröffentlichten Beschluss auf. In ihrer Begründung heben die Richter das Recht hervor, behördliche Maßnahmen ohne Furcht vor Sanktionierung kritisieren zu können, und erklären es zu einem Bestandteil des Kernbereichs der Meinungsfreiheit.
In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltverein begrüßt der Brandenburger Flüchtlingsrat den Beschluss aus Karlsruhe ausdrücklich.
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Il y a des juges I - III
2012 waren zwei Vertreter des Brandenburger Flüchtlingsrates vom Amtsgericht Potsdam zu Geldstrafen verurteilt worden, nachdem sie öffentliche Kritik an dem Handeln einer Sachbearbeiterin des Rechtsamts geübt hatten. Mit dem „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ warf der Flüchtlingsrat der Sachbearbeiterin vor, entgegen besseren Wissens einem Flüchtling Vortäuschung seiner fachärztlich bescheinigten Gehörlosigkeit unterstellt und mit dieser Begründung dem Mann die Aufenthaltserlaubnis verweigert zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht sieht in diesem Urteil jedoch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Mitarbeiter des Flüchtlingsrates verletzt und hebt es mit seinem heute veröffentlichten Beschluss auf. In ihrer Begründung heben die Richter das Recht hervor, behördliche Maßnahmen ohne Furcht vor Sanktionierung kritisieren zu können, und erklären es zu einem Bestandteil des Kernbereichs der Meinungsfreiheit.
In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltverein begrüßt der Brandenburger Flüchtlingsrat den Beschluss aus Karlsruhe ausdrücklich.
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
- ... a) Die Gerichte verkürzen den Schutzgehalt des Grundrechts hinsichtlich
der gegenständlichen Äußerungen insofern, als sie in
verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Art und Weise vom Vorliegen
einer Tatsachenbehauptung ausgehen. Bei der Frage, ob eine Äußerung
ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung
anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der
fraglichen Äußerung an. Ist im Einzelfall eine Trennung der
tatsächlichen und der wertenden Bestandteile einer Äußerung nicht
möglich, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen
Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden,
weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes
drohte...
c) Auch im Übrigen messen die Gerichte der Meinungsfreiheit selbst unter
der - unzutreffenden - Prämisse einer Tatsachenbehauptung im Rahmen der
Abwägung nicht genügend Bedeutung bei. Es ist zu berücksichtigen, dass
das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen
Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der
Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu
berücksichtigen ist....
Il y a des juges I - III
gebattmer - 2013/08/12 20:06
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