Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit III
Das Landgericht Köln hat im Zuge einer einstweiligen Verfügung die Ausgabe von Lottoscheinen an Hartz IV Bezieher in Nordrhein-Westfalen untersagt.
Die einstweilige Verfügung erging an die unter staatlicher Aufsicht gestellte „Westdeutsche Lotterie GmbH“ . In dem Richterspruch wird der Gesellschaft auferlegt, keine Spielscheine oder Lose mehr an Bezieher von Sozialleistungen auszugeben, ... die Gesellschaft darf an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind" keine Spielscheine ausstellen und verkaufen.
Quelle: gegen-hartz.de
Hier und da wird darauf hingewiesen, dass das eine Kennzeichnungspflicht erfordert. Ich hatte im Zusammenhang mit derDiskussion um soziale Prohibition einen ähnlichen Vorschlag gemacht und auf einschlägige Vorerfahrungen verwiesen:
Im Hinblick auf die Bier- und Zigarettenfrage wäre anzuregen, die abgebildete Kleidung mit einem Emblem versehen zu lassen, so dass an den Kassen geprüft werden kann, ob der Träger überhaupt berechtigt ist, Alkohol und Tabakwaren zu erhalten. Der entsprechende Aushang müsste dann entsprechend geändert werden:
Die Abgabe von Alkohol und Tabak an Minderjährige und Angehörige der A-Klasse ist untersagt .... oder so ähnlich ... Freilich müsste man das Tragen des Emblems verpflichtend machen,
"Die humane Qualität einer Gesellschaft erkennt man nicht an Ethik-debatten in Feuilletons meinungsbildender Printmedien oder in Talkshows, sondern am Umgang mit schwachen Gruppen." Heitmeyer - Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Die einstweilige Verfügung erging an die unter staatlicher Aufsicht gestellte „Westdeutsche Lotterie GmbH“ . In dem Richterspruch wird der Gesellschaft auferlegt, keine Spielscheine oder Lose mehr an Bezieher von Sozialleistungen auszugeben, ... die Gesellschaft darf an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind" keine Spielscheine ausstellen und verkaufen.
Quelle: gegen-hartz.de
Hier und da wird darauf hingewiesen, dass das eine Kennzeichnungspflicht erfordert. Ich hatte im Zusammenhang mit derDiskussion um soziale Prohibition einen ähnlichen Vorschlag gemacht und auf einschlägige Vorerfahrungen verwiesen:
Im Hinblick auf die Bier- und Zigarettenfrage wäre anzuregen, die abgebildete Kleidung mit einem Emblem versehen zu lassen, so dass an den Kassen geprüft werden kann, ob der Träger überhaupt berechtigt ist, Alkohol und Tabakwaren zu erhalten. Der entsprechende Aushang müsste dann entsprechend geändert werden:
Die Abgabe von Alkohol und Tabak an Minderjährige und Angehörige der A-Klasse ist untersagt .... oder so ähnlich ... Freilich müsste man das Tragen des Emblems verpflichtend machen,
- „Ich verpflichte mich, das Kennzeichen sorgfältig und pfleglich zu behandeln und bei seinem Aufnähen auf das Kleidungsstück den über das Kennzeichen hinausragenden Stoffrand umzuschlagen.“ (Polizeiverordnung vom ... na?)
"Die humane Qualität einer Gesellschaft erkennt man nicht an Ethik-debatten in Feuilletons meinungsbildender Printmedien oder in Talkshows, sondern am Umgang mit schwachen Gruppen." Heitmeyer - Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
gebattmer - 2011/03/11 19:45
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