TTIPP: Landesschulgesetze und Landeshochschulgesetze als Investitionshemmnisse
Interview mit Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung (junge Welt, 16.02.)
Sie skizzierten zuletzt das Zukunftsszenario eines von einem US-Konzern betriebenen Gymnasiums in Berlin-Neukölln, das die Behörden dichtmachen wollen, weil fast alle Schüler durchs Abitur rasseln. Die Macher drohen im Gegenzug damit, das Schulamt vor einem privaten Schiedsgericht zu verklagen. Wäre so etwas wirklich denkbar?
Die Gefahr besteht – zumindest solange das Bildungswesen nicht ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des TTIP ausgenommen wird. Das TTIP ist nicht nur ein Freihandels-, sondern auch ein Investitionsschutzabkommen. Es richtet sich nicht nur gegen Zölle, sondern auch gegen sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse. Als solche könnten nach Maßgabe des Abkommens alle Gesetze und Verordnungen angesehen werden, die Kitas, Schulen und Hochschulen in einem EU-Mitgliedsstaat stärker regulieren als in den USA. Wenn in Deutschland höhere Qualitätsstandards für den Unterricht oder die Ausbildung von Lehrkräften gelten, könnte ein US-Investor dagegen vor einem Schiedsgericht klagen.
...
Auch staatliche Bildungseinrichtungen könnten unter TTIP leiden. Wenn eine private Schule oder Hochschule nicht gleichermaßen staatlich finanziert wird wie eine öffentliche Einrichtung, könnte sie das als nichttarifäres Handelshemmnis monieren. Im bereits bestehenden Freihandelsabkommen GATS ist die Gefahr durch den sogenannten Subventionsvorbehalt gebannt. TTIP droht diesen Schutz in Frage zu stellen...

Vgl. Nationaldrüsenfieber (II): TTIP
Sie skizzierten zuletzt das Zukunftsszenario eines von einem US-Konzern betriebenen Gymnasiums in Berlin-Neukölln, das die Behörden dichtmachen wollen, weil fast alle Schüler durchs Abitur rasseln. Die Macher drohen im Gegenzug damit, das Schulamt vor einem privaten Schiedsgericht zu verklagen. Wäre so etwas wirklich denkbar?
Die Gefahr besteht – zumindest solange das Bildungswesen nicht ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des TTIP ausgenommen wird. Das TTIP ist nicht nur ein Freihandels-, sondern auch ein Investitionsschutzabkommen. Es richtet sich nicht nur gegen Zölle, sondern auch gegen sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse. Als solche könnten nach Maßgabe des Abkommens alle Gesetze und Verordnungen angesehen werden, die Kitas, Schulen und Hochschulen in einem EU-Mitgliedsstaat stärker regulieren als in den USA. Wenn in Deutschland höhere Qualitätsstandards für den Unterricht oder die Ausbildung von Lehrkräften gelten, könnte ein US-Investor dagegen vor einem Schiedsgericht klagen.
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Auch staatliche Bildungseinrichtungen könnten unter TTIP leiden. Wenn eine private Schule oder Hochschule nicht gleichermaßen staatlich finanziert wird wie eine öffentliche Einrichtung, könnte sie das als nichttarifäres Handelshemmnis monieren. Im bereits bestehenden Freihandelsabkommen GATS ist die Gefahr durch den sogenannten Subventionsvorbehalt gebannt. TTIP droht diesen Schutz in Frage zu stellen...

Vgl. Nationaldrüsenfieber (II): TTIP
gebattmer - 2015/02/16 18:23
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