Define: Völkermord
Bundesregierung: Deutschland hat keinen Völkermord an Herero und Nama begangen
So wird denn auch das Steinmeier-Gestammel vom 19./04. erst so völlig verständlich: „Bewertungen historischer Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen, die im Zeitpunkt der Ereignisse weder für die Bundesrepublik Deutschland noch für irgendeinen anderen Staat in Kraft waren, werden von der Bundesregierung nicht vorgenommen.“:
"Man kann das, was damals geschehen ist, in dem Begriff des Völkermords zusammenfassen wollen, und ich kann die Gründe dafür und erst recht die Gefühle dazu gut verstehen."
Wenn nämlich die für die Bundesrepublik Deutschland erst am 22. Februar 1955 in Kraft getretene Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht rückwirkend gilt, dann ist diese BRD als völkerrechtliches Subjekt auch nicht mehr haftbar zu machen für den Völkermord des faschistischen Deutschland. Man nuss dann nur noch die Gründe dafür und erst recht die Gefühle dazu (das man das so sieht) gut verstehen.
"... noch für irgendeinen anderen Staat" kann also aktuell für die Türkei reklamiert werden, meint aber grundsätzlich eher das Deutsche Reich!
Insofern stellt sich die Frage, was es völkerrechtlich bedeutet, dass - nach geltender Rechtsprechung - die Bundesrepublik nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs, sondern mit ihm (teil)identisch ist . Und ob es dann wurst wäre, wann für die BRD ihrem seltsamen Selbstverständnis nach die Konvention in Kraft getreten ist, oder ob die wegen der (Teil-)Identität tatsächlich für das Deutsche Reich erst 1955 in Kraft getreten ist.
Fuck me running, - welche Sprengsätze in so einem Steinmeier-Geschwurbel verborgen sind ... Offensichtlich werden hier Pflöcke eingeschlagen mit Blick auf ausstehende Reparationsforderungen ...
- Die brutale Niederschlagung des Aufstandes der Volksgruppen der Herero und Nama durch deutsche Kolonialtruppen zwischen 1904 und 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht nach den heute geltenden Regeln des humanitären Völkerrechts bewertet und daher auch nicht als Völkermord eingestuft werden. In einer Antwort (17/10481) auf eine Kleine Anfrage (17/10407) der Fraktion Die Linke erklärt sie, dass die für die Bundesrepublik Deutschland erst am 22. Februar 1955 in Kraft getretene Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht rückwirkend gelte. Auf historische Ereignisse, die vorher stattgefunden haben, könne sie daher nicht angewendet werden. Konkret schreibt sie: „Bewertungen historischer Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen, die im Zeitpunkt der Ereignisse weder für die Bundesrepublik Deutschland noch für irgendeinen anderen Staat in Kraft waren, werden von der Bundesregierung nicht vorgenommen.“ Was die historischen Fakten betreffe, so seien diese Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung.
So wird denn auch das Steinmeier-Gestammel vom 19./04. erst so völlig verständlich: „Bewertungen historischer Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen, die im Zeitpunkt der Ereignisse weder für die Bundesrepublik Deutschland noch für irgendeinen anderen Staat in Kraft waren, werden von der Bundesregierung nicht vorgenommen.“:
"Man kann das, was damals geschehen ist, in dem Begriff des Völkermords zusammenfassen wollen, und ich kann die Gründe dafür und erst recht die Gefühle dazu gut verstehen."
Wenn nämlich die für die Bundesrepublik Deutschland erst am 22. Februar 1955 in Kraft getretene Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht rückwirkend gilt, dann ist diese BRD als völkerrechtliches Subjekt auch nicht mehr haftbar zu machen für den Völkermord des faschistischen Deutschland. Man nuss dann nur noch die Gründe dafür und erst recht die Gefühle dazu (das man das so sieht) gut verstehen.
"... noch für irgendeinen anderen Staat" kann also aktuell für die Türkei reklamiert werden, meint aber grundsätzlich eher das Deutsche Reich!
Insofern stellt sich die Frage, was es völkerrechtlich bedeutet, dass - nach geltender Rechtsprechung - die Bundesrepublik nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs, sondern mit ihm (teil)identisch ist . Und ob es dann wurst wäre, wann für die BRD ihrem seltsamen Selbstverständnis nach die Konvention in Kraft getreten ist, oder ob die wegen der (Teil-)Identität tatsächlich für das Deutsche Reich erst 1955 in Kraft getreten ist.
Fuck me running, - welche Sprengsätze in so einem Steinmeier-Geschwurbel verborgen sind ... Offensichtlich werden hier Pflöcke eingeschlagen mit Blick auf ausstehende Reparationsforderungen ...
- Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort... (!) [BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag]
Das Deutsche Reich existiert fort...
gebattmer - 2015/04/28 18:37
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