Asylentscheidungen in Deutschland: "Es zählt die Schilderung"
Heute um 18.40 ein sehr hörenswerter Beitrag von Swantje Unterberg im Deutschlandfunk:
Asylentscheidungen in Deutschland
Unvorbereitet, allein gelassen oder missverstanden
Besonders aufmerksam wurde ich bei dieser Passage - Es zählt die Schilderung:
Ich habe dann in der Beratung für Kriegsdienstverweigerer immer geraten, durch Gestik und Mimik in dem Verfahren, das wirklich so war, wie Degenhardt es verarbeitet hat, etwas zutiefst Innerliches erkennen zu lassen ...
Was mich heute umtreibt ist, dass offensichtlich immer noch nach den gleichermaßen willkürlich intrasparenten Maßstäben entschieden wird, ob einer anerkannt wird oder nicht. Wohlgemerkt: Es geht mir um Kriterien der Anerkennung, - wobei ich mich als Kriegsdienstverweigerer der Endsechziger Jahre der BRD überhaupt nicht vergleichen möchte mit jemandem aus Syrien, der sich heute auf den Artikel 16a GG (der damals nur lautete: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht) zu berufen versucht.
Basiswissen Asyl und Asylrecht - Pro Asyl
Asylentscheidungen in Deutschland
Unvorbereitet, allein gelassen oder missverstanden
Besonders aufmerksam wurde ich bei dieser Passage - Es zählt die Schilderung:
- Auf Grundlage dieser einmaligen Anhörung prüft Dölz, ob gesetzlich anerkannte Asylgründe vorliegen – wie politische Verfolgung, Zugehörigkeit zu einer unterdrückten sozialen oder ethnischen Gruppe oder krankheitsbedingte Abschiebungsverbote. Und ob die Geschichte des Flüchtlings glaubwürdig ist. Auf handfeste Beweise kann das Amt meist nicht setzen. Also zählt: Ist die Schilderung der Antragsteller detailreich und plausibel: "Es ist ganz oft, dass ich sogar aus einem Land zwei Anhörungen habe, wo ein ähnlicher Vortrag ist, und der eine, der erzählt das ganz oberflächlich und pauschal, wie man so was nacherzählt, wenn man es gehört hat. Und ein anderer erzählt es im Grunde ähnlich, aber er hat es erlebt und das ist ganz anders, was er erzählt, was er für Worte wählt, wie er auch sich benimmt. Ich diktiere das auch mit wie die Körpersprache ist, also wenn er anfängt zu weinen oder wenn er zusammenbricht oder nestelt an seinem Taschentuch, und da sieht man dann schon auch die Unterschiede."
- ... Vom Perönlichkeitsbild her ist festzuhalten, daß der Antragsteller der Kammer als aufrichtig, sensibel und idealistisch eingestellt erschien. Gestik und Mimik haben der Kammer gezeigt, daß der Wehrpflichtige hier eine ihn innerlich zutiefst verpflichtende Erkenntnis verfolgt ...
Ich habe dann in der Beratung für Kriegsdienstverweigerer immer geraten, durch Gestik und Mimik in dem Verfahren, das wirklich so war, wie Degenhardt es verarbeitet hat, etwas zutiefst Innerliches erkennen zu lassen ...
Was mich heute umtreibt ist, dass offensichtlich immer noch nach den gleichermaßen willkürlich intrasparenten Maßstäben entschieden wird, ob einer anerkannt wird oder nicht. Wohlgemerkt: Es geht mir um Kriterien der Anerkennung, - wobei ich mich als Kriegsdienstverweigerer der Endsechziger Jahre der BRD überhaupt nicht vergleichen möchte mit jemandem aus Syrien, der sich heute auf den Artikel 16a GG (der damals nur lautete: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht) zu berufen versucht.
- Im vergangenen Jahr wurde ein Drittel der Flüchtlinge anerkannt, ein Drittel abgelehnt. Und bei einem weiteren Drittel hat sich das Verfahren aus formellen Gründen erledigt, etwa weil der Betroffene in ein anderes EU-Land abgeschoben wurde. Aus dem Mund des Bundesamtspräsidenten Schmidt klingen diese Entscheidungen nach einem rationalen Verwaltungsakt. "Es gibt staatliche Entscheidungen, die werden gerichtlich überprüft, und dann steht ein rechtsstaatliches Ergebnis fest."
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gebattmer - 2015/05/03 19:56
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