Black Friday: Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Badass Jihadis in Black - We. embark. on. a highway. to hell.
Namentliche Abstimmung des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Bundesregierung: Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Drucksachen 18/6866 und 18/6912)

[Wie Ihr persönlicher oder Lieblings-Abgeordnete*r abgestimmt hat, können Sie dort unter "Namensliste" erfahren. Die Gegenprobe hier: Abstimmungsergebnis zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke: Bundeswehreinsatz gegen Terrororganisation IS]
Deutlicher wird das Abstimmungsergebnis in dieser Darstellung:

Ein Beschluss auf der Grundlage politisch und moralisch aufgeladener Kriterien sowie eines diffusen Sammelsuriums mehr oder weniger plausibler und anerkannter völkerrechtlicher Argumentationsfragmente! (s. u. Payandeh, Mehrdad)
Was die Berufung auf die Charta der UN und die zitierten Resolutionen angeht, so bleibt es wohl bei der Einschätzung der Tagesschau vom 27.11.: "Noch kein Mandat für Militäreinsatz in Syrien".
Vgl. unbedingt auch:
Payandeh, Mehrdad: Militäraktion gegen ISIS: ein Präzedenzfall für eine Aufweichung des völkerrechtlichen Gewaltverbots?, VerfBlog, 2014/9/24
Resümmierend heißt es da zur Frage nach der Zukunft des Gewaltverbots:
+ Archäologie (CDLXXII): BLACK FRIDAY
For over 70 years, until modern post-Thanksgiving marketing took over, the words “Black Friday” conjured up a different kind of horror for consumers. Den BF als Beginn der Weihnachtseinkaufsaison kannte ich gar nicht, ich hatte den Schwarzen Freitag immer anders verortet. Jetzt aber weiß ich: Der Black Friday dient in den USA als wichtiger Indikator für das Weihnachtsgeschäft.
Update 11.12.:
- Die Linke hat Norman Paech, Professor für Verfassungs- und Völkerrecht i.R. der Universität Hamburg, beauftragt, eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse des Syrieneinsatzes auszuarbeiten. Er kommt in seiner Analyse zum Schluss, dass der Einsatz sowie die gesamte militärische Aktion der US-geführten Koalition gegen das Völkerrecht verstoßen:
Wie man die Sache auch dreht und wendet, die ganze Konstruktion des Rechts auf Selbstverteidigung steht auf sehr wackeligen Füßen. Soweit sich die Staaten auf die Zustimmung der irakischen Regierung für ihr militärisches Eingreifen im Irak berufen können, ist dagegen nichts einzuwenden. Nicht aber so für die Bombardierungen in Syrien, wo sich nur Russland auf die Zustimmung der syrischen Regierung berufen kann. Die Berufung auf das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung zugunsten eines Staates ist jedoch ohne Zustimmung des angegriffenen Staates nicht möglich.
Art. 51 der UN-Charta treffe auf einen Kampf gegen den IS, der völkerrechtlich kein Staat sei, nicht zu, zumal nicht unterstellt werden kann, dass die syrische Regierung den IS kontrolliert: "Würden militärische Verteidigungsmaßnahmen gegen einen Staat zugelassen, dem die Terroranschläge nicht zugerechnet werden können, so würde das nicht nur faktisch die Aufhebung des Schutzes der territorialen Integrität, sondern auch des Gewaltverbots führen." Auch die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats legitimieren keine militärische Intervention.
- Keine Schlafwandler, sondern Kriegstreiber. Syrien/Bundeswehr - Der Stern-Autor Arno Luik kritisiert zu Recht den Kriegseinsatz der Bundeswehr in Syrien. Aufklärung leistet er leider nicht. Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied Hans Springstein
Vgl. dort auch den Hinweis auf das Syrien- Heft 22 / 2015 der Zeitschrift Ossientzky

[Wie Ihr persönlicher oder Lieblings-Abgeordnete*r abgestimmt hat, können Sie dort unter "Namensliste" erfahren. Die Gegenprobe hier: Abstimmungsergebnis zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke: Bundeswehreinsatz gegen Terrororganisation IS]
Deutlicher wird das Abstimmungsergebnis in dieser Darstellung:

Ein Beschluss auf der Grundlage politisch und moralisch aufgeladener Kriterien sowie eines diffusen Sammelsuriums mehr oder weniger plausibler und anerkannter völkerrechtlicher Argumentationsfragmente! (s. u. Payandeh, Mehrdad)
Was die Berufung auf die Charta der UN und die zitierten Resolutionen angeht, so bleibt es wohl bei der Einschätzung der Tagesschau vom 27.11.: "Noch kein Mandat für Militäreinsatz in Syrien".
Vgl. unbedingt auch:
Payandeh, Mehrdad: Militäraktion gegen ISIS: ein Präzedenzfall für eine Aufweichung des völkerrechtlichen Gewaltverbots?, VerfBlog, 2014/9/24
Resümmierend heißt es da zur Frage nach der Zukunft des Gewaltverbots:
- Insbesondere seit dem Ende des Kalten Krieges lässt sich die Praxis einzelner Staaten ausmachen, ihr militärisches Vorgehen überhaupt nicht auf eine explizite völkerrechtliche Grundlage zu stützen oder mit konfusen oder wenig plausiblen völkerrechtlichen Argumenten zu begründen. Diese Praxis erschwert nicht nur die völkerrechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls, sie trägt zudem dazu bei, dass die rechtlichen Bedingungen legitimer Gewaltanwendung zunehmend unklar werden und Militäreinsätze nicht anhand der formalen Vorgaben der Charta der Vereinten Nationen beurteilt werden, sondern auf der Grundlage politisch und moralisch aufgeladener Kriterien sowie eines diffusen Sammelsuriums mehr oder weniger plausibler und anerkannter völkerrechtlicher Argumentationsfragmente.
+ Archäologie (CDLXXII): BLACK FRIDAY
For over 70 years, until modern post-Thanksgiving marketing took over, the words “Black Friday” conjured up a different kind of horror for consumers. Den BF als Beginn der Weihnachtseinkaufsaison kannte ich gar nicht, ich hatte den Schwarzen Freitag immer anders verortet. Jetzt aber weiß ich: Der Black Friday dient in den USA als wichtiger Indikator für das Weihnachtsgeschäft.
- Kampf gegen IS: US-Luftwaffe warnt vor leeren Munitionslagern - Mehr als 20.000 Bomben haben die USA auf den Islamischen Staat abgeworfen. Nun wird nach Angaben der Air Force die Munition knapp. Die Waffenproduktion müsse angekurbelt werden. (SPON 05.12.2015)
Hierzulande läuft das übrigens ähnlich: Nicht einmal jeder zweite "Tornado" einsatzbereit, - meldet SPON (02.12.2015) ... i.A. des militärisch-industriellen Komplexes (dazu hier sehr differenziert: Mohssen Massarrat/NDS)
Update 11.12.:
- Die Linke hat Norman Paech, Professor für Verfassungs- und Völkerrecht i.R. der Universität Hamburg, beauftragt, eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse des Syrieneinsatzes auszuarbeiten. Er kommt in seiner Analyse zum Schluss, dass der Einsatz sowie die gesamte militärische Aktion der US-geführten Koalition gegen das Völkerrecht verstoßen:
Wie man die Sache auch dreht und wendet, die ganze Konstruktion des Rechts auf Selbstverteidigung steht auf sehr wackeligen Füßen. Soweit sich die Staaten auf die Zustimmung der irakischen Regierung für ihr militärisches Eingreifen im Irak berufen können, ist dagegen nichts einzuwenden. Nicht aber so für die Bombardierungen in Syrien, wo sich nur Russland auf die Zustimmung der syrischen Regierung berufen kann. Die Berufung auf das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung zugunsten eines Staates ist jedoch ohne Zustimmung des angegriffenen Staates nicht möglich.
Art. 51 der UN-Charta treffe auf einen Kampf gegen den IS, der völkerrechtlich kein Staat sei, nicht zu, zumal nicht unterstellt werden kann, dass die syrische Regierung den IS kontrolliert: "Würden militärische Verteidigungsmaßnahmen gegen einen Staat zugelassen, dem die Terroranschläge nicht zugerechnet werden können, so würde das nicht nur faktisch die Aufhebung des Schutzes der territorialen Integrität, sondern auch des Gewaltverbots führen." Auch die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats legitimieren keine militärische Intervention.
- Keine Schlafwandler, sondern Kriegstreiber. Syrien/Bundeswehr - Der Stern-Autor Arno Luik kritisiert zu Recht den Kriegseinsatz der Bundeswehr in Syrien. Aufklärung leistet er leider nicht. Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied Hans Springstein
Vgl. dort auch den Hinweis auf das Syrien- Heft 22 / 2015 der Zeitschrift Ossientzky
gebattmer - 2015/12/04 18:16
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