Archäologie (DCXXXII) : "Kalter Bürgerkrieg"
Josef Foschepoth, bis 2013 Professor für Zeitgeschichte in Freiburg und ein profunder Kenner der KPD-Geschichte, hat den von ihm so genannten "Kalten Bürgerkrieg" der deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte eindringlich, ungeschminkt und angesichts des komplizierten Themas auch für Nichtjuristen spannend beschrieben. Seine Hauptthese, dass das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG), das mit einem Verbot der KPD endete, selbst verfassungswidrig war, belegt er mit zahlreichen bislang unveröffentlichten Dokumenten....
Erst im Jahr 1968, nachdem 6900 Kommunisten verurteilt worden waren (zum Vergleich: bis dahin gab es 961 NS-Prozesse), viele ihren Arbeitsplatz oder auch ihre Entschädigungszahlungen für Haftzeiten im "Dritten Reich" verloren hatten, kam die bundesrepublikanische Wende: Für alle bis dahin begangenen politischen Straftaten beschloss der Bundestag eine Amnestie, es wurde ein bis dahin nicht vorhandener zweiter Rechtsweg eingeführt, das Legalitätsprinzip wurde durch das Opportunitätsprinzip ersetzt. Dies bedeutete, leider viel zu spät, das Ende des deutschen Gesinnungsstrafrechts.
(Rezension in der Süddeutschen von Ralf Husemann)
Josef Foschepoth: Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017. 492 Seiten, 40 Euro. E-Book: 32,99 Euro.
Review:
Das war und ist der autoritäre Staat, dem die autoritär-nationalradikale Revolte hündisch sich unterwirft, auf dass der noch autoritärer werde ... gegen die, die nicht Wir sind:
Der Faschist und die Faschistin müssen hassen, und das Objekt ihres Hasses muss das Schwache sein, weil sie die drei wesentlichen Ziele des Menschseins verfehlen mussten: Die Gestaltung des eigenen Lebens als Teil einer Verbesserung der Welt, die Identifikation des anderen nicht nur als Objekt des Begehrens, sondern als das geliebte Andere (durch das ich erst vollständig werde) und schließlich das Erlernen und Abwägen der Sprachen und Kulturen.
Erst im Jahr 1968, nachdem 6900 Kommunisten verurteilt worden waren (zum Vergleich: bis dahin gab es 961 NS-Prozesse), viele ihren Arbeitsplatz oder auch ihre Entschädigungszahlungen für Haftzeiten im "Dritten Reich" verloren hatten, kam die bundesrepublikanische Wende: Für alle bis dahin begangenen politischen Straftaten beschloss der Bundestag eine Amnestie, es wurde ein bis dahin nicht vorhandener zweiter Rechtsweg eingeführt, das Legalitätsprinzip wurde durch das Opportunitätsprinzip ersetzt. Dies bedeutete, leider viel zu spät, das Ende des deutschen Gesinnungsstrafrechts.
(Rezension in der Süddeutschen von Ralf Husemann)
Josef Foschepoth: Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2017. 492 Seiten, 40 Euro. E-Book: 32,99 Euro.
Review:
- Ein schöner Artikel von Jürgen Theiner (Weserkurier, 06.08.2016)
Opfer der Gesinnungsjustiz
60 Jahre KPD-Verbot: Zeitzeugen erinnern sich
Das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) jährt sich in diesen Tagen zum sechzigsten Mal. Der Gröpelinger Willi Gerns erlebte den Tag hinter Gittern... Lesebefehl!!
Heinrich Hannover (links) und Willi Gerns.
Um die Jahrtausendwende, als in Berlin eine rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder amtierte, hielt Heinrich Hannover den Zeitpunkt für gekommen, eine Rehabilitierung der Opfer der antikommunistischen Gesinnungsjustiz in die Wege zu leiten. In einem Brief wandte er sich in diesem Sinne an Schröder, der vor seiner politischen Karriere selbst Anwalt war und den Hannover gut zu kennen glaubte.
„Von Schröder habe ich allerdings keine Antwort bekommen“, bedauert Hannover. „Stattdessen schrieb mir ein Ministerialrat, dass in Westdeutschland immer alles rechtsstaatlich zugegangen sei. Dem habe ich dann zurückgeschrieben, er möge seinem Chef ausrichten, dass er sich schämen soll.“ Archäologie (DXLI) : 60 Jahre KPD-Verbot
Das war und ist der autoritäre Staat, dem die autoritär-nationalradikale Revolte hündisch sich unterwirft, auf dass der noch autoritärer werde ... gegen die, die nicht Wir sind:
Der Faschist und die Faschistin müssen hassen, und das Objekt ihres Hasses muss das Schwache sein, weil sie die drei wesentlichen Ziele des Menschseins verfehlen mussten: Die Gestaltung des eigenen Lebens als Teil einer Verbesserung der Welt, die Identifikation des anderen nicht nur als Objekt des Begehrens, sondern als das geliebte Andere (durch das ich erst vollständig werde) und schließlich das Erlernen und Abwägen der Sprachen und Kulturen.
Georg Seeßlen - Tanz den Adolf Hitler
gebattmer - 2017/10/08 17:46
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