Il y a des juges à Leipzig
"Der Soldat musste nicht damit rechnen, dass die an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit auch an das geltende Völkerrecht gebundene Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem Krieg, gegen den gravierende völkerrechtliche Bedenken bestehen, militärische Unterstützungsleistungen zugunsten der USA und ihrer Verbündeten beschließen und erbringen würde, und dass in diesem Kontext des Irak-Krieges die nicht auszuschließende Möglichkeit bestand, dass er mit seiner konkreten dienstlichen Tätigkeit in solche Unterstützungshandlungen verstrickt würde. ... Auf dieser Grundlage formulierte der Soldat für sich die Schlussfolgerung, er sei ›nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch verpflichtet, nach Kräften passiv und aktiv für die Wiederherstellung des Rechts und eine Beendigung der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der mörderischen Besetzung des Irak durch die USA (und andere) einzutreten‹. Der daraus resultierende Gewissenskonflikt ist in sich schlüssig und damit nachvollziehbar. ... Der Soldat hat hier die ihm erteilten beiden Befehle nicht ausgeführt, die er aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht auszuführen brauchte, weil er aufgrund der Schutzwirkung des Grundrechts der Freiheit des Gewissens (Art. 4 Abs. 1 GG) einen Anspruch darauf hatte, dass ihm durch seine zuständigen Vorgesetzten eine gewissenschonende Handlungsalternative zur Verfügung gestellt wird. ... Sein Verhalten lässt im Übrigen keinerlei Rückschlüsse auf ein mangelhaftes und unzureichendes Pflichtenverständnis oder auf eine fehlende Gesetzes- und Rechtstreue zu."
Kernsätze der inzwischen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nachgereichten Begründung für den Freispruch des Bundeswehrmajors Florian Pfaff vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung. Soweit bekannt, handelt es sich bei Pfaff um den einzigen deutschen Soldaten, der den Mut hatte, sich Befehlen zu widersetzen, die ihn wissentlich an dem von den USA und Großbritannien angezettelten Angriffskrieg gegen den Irak beteiligt hätten.
Mehr im Kommentar von Jürgen Rose im Freitag 41
Kernsätze der inzwischen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nachgereichten Begründung für den Freispruch des Bundeswehrmajors Florian Pfaff vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung. Soweit bekannt, handelt es sich bei Pfaff um den einzigen deutschen Soldaten, der den Mut hatte, sich Befehlen zu widersetzen, die ihn wissentlich an dem von den USA und Großbritannien angezettelten Angriffskrieg gegen den Irak beteiligt hätten.
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gebattmer - 2005/10/14 00:10
http://www.bundeswehrforum.de/
Dortmund (AP) Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, hat als Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts gefordert, Gewissensfreiheit für Berufssoldaten zu überprüfen. Gertz sagte in einem Gespräch mit der in Dortmund erscheinenden «Westfälischen Rundschau» (Samstagausgabe): «Es muss eine Klarstellung geben.» Die Richter hatten einem Berufssoldaten das Recht zur Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen zugebilligt, weil er glaubte, sonst indirekt den Irak-Krieg zu unterstützen.
Natürlich besitze jeder Soldat das Grundrecht auf Gewissensfreiheit, sagte Gertz dem Blatt. Diese müsse aber dort Grenzen finden, wo die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr betroffen sei. Genauso gelte für Soldaten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit sei in Kasernen aber begrenzt, etwa bei politischen Äußerungen.
Ob zur Klarstellung der Gewissensfreiheit Gesetzeskorrekturen oder sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sei, ließ Gertz offen. Dazu müsse erst das Urteil genau geprüft werden. Falls das Gericht der Gewissensfreiheit einen zu breiten Spielraum eingeräumt habe, müsse man in einer ausführlichen öffentlichen und politischen Diskussion zunächst klar machen, «dass dieses Urteil ein Fehler gewesen ist».
Der Bundeswehr-Verbandschef zeigte sich vom Urteil überrascht: «Ich bin etwas irritiert.» Unklar sei, ob sich das Leipziger Bundesverwaltungsgericht auch mit den Grenzen der Gewissensfreiheit für Soldaten auseinander gesetzt habe. «Ich denke, man muss dabei unterschieden zwischen Wehrpflichtigen und Zeit- sowie Berufssoldaten», fügte der Verbandschef hinzu.
© AP via Yahoo! Nachrichten