Adel VI: Herstellung außen- und sicherheitspolitischer Handlungsfähigkeit
Michael Jäger hat sich im Freitag dankenswerter Weise mit dem Inhalt der Guttenberg'schen Schrift auseinandergesetzt und kommt zu dem Ergebnis, dass der Inhalt mindestens so problematisch ist wie die wissenschaftliche Qualität:
Sein Buch heißt Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU. Wir wollen es einmal politisch lesen, denn es hat ein politisches Ziel: Aus der Europäischen Union soll ein Staat nach Art der USA werden. Deshalb vergleicht Guttenberg die Verfassung der USA mit den verfassungsähnlichen EU-Verträgen. Seine Frage, ob letztere zur richtigen Verstaatlichung der EU führen oder doch deren Stützpunkt sein können, bleibt immer erkennbar. Seine Linie ist originell: im Integrationsprozess der Europäischen Union nach Schwachstellen zu fahnden, die sich in Einfallstore für das Projekt der Vereinigten Staaten von Europa verwandeln lassen.
... Guttenberg stellt ... durchaus Verfassungsbegriffe vor und präferiert die Definition seines akademischen Lehrers Peter Häberle. Der betont, dass eine Verfassung nicht das abgezogene Muster eines vorhandenen Staates sein muss.
Guttenberg legt das weit aus: Eine Verfassung könne umgekehrt dazu beitragen, dass ein Staat mit Staatsvolk und den übrigen konstitutiven Eigenschaften zu allererst entstehe. Die wissenschaftliche Schwäche, auch die politische Unverfrorenheit liegen nicht hier, sondern woanders. Guttenberg setzt sich kaum mit dem Bundesverfassungsgericht auseinander, das eine ganz andere Linie vertritt als er. Während nämlich Karlsruhe immerzu Grenzen zieht, weil es die Europäische Union am deutschen Grundgesetz misst, misst Guttenberg gerade umgekehrt die Integration der EU an dem Staat, zu dem sie vielleicht nie werden wird. Wenn sein „lernende[r] Blick über den Atlantik“ schweift, weiß er genau, was er will: ein Europa erreichen, das „seine Fähigkeit verbesser[t], Entscheidungen schnell durchzuführen, insbesondere mit Nachdruck die Herstellung außen- und sicherheitspolitischer Handlungsfähigkeit * (entsprechend eines der Leitmotive der Federalist Papers)“. Da spricht der Chef der Bundeswehr.

Was die Federalist Papers waren, macht er deutlicher, als wir es in der Schule lernten. Bevor es nämlich die USA gab, waren die späteren Gliedstaaten ähnlich unklar verbunden wie heute diejenigen der EU. Der US-Gesamtstaat wäre nicht entstanden, hätten nicht die Politiker, die seine Väter waren, das Volk gegen einige Regierungen des bis dahin vorhandenen Gemeinwesen ausgespielt. Die Federalist Papers, eine Serie von 87 Artikeln, die 1787/88 in verschiedenen Zeitungen New Yorks erschienen, waren dabei das publizistische Trommelfeuer. Guttenberg zieht die „Lehre, daß man für politische Ziele dieser Größenordnung gewisse Wagnisse eingehen muss“. Bloß „eine Reihe ausgehandelter Verträge“ werde „nicht ausreichen“...

Rommelbild - von einer schauerlichen Seite namens Deutsche Erde
* Zur Zeit versuchen das einige mit militärischen Planspielen Libyen betreffend. Weil unsere Spezialkräfte schon da waren und unser famoses Deutsches Afrika-Korps (Rommel!!) sowieso mit der 15. Panzer-Division unter Kommandeuren wie Generalmajor Heinrich von Prittwitz und Gaffron, Generalmajor Hans-Karl Freiherr von Esebeck, Oberstleutnant Maximilian von Herff oder Generalmajor Gustav von Vaerst (komisch: keiner promoviert!), müssen den - auch humanitären - TransAllmachtsphantasten die völkerrechtlichen Grundlagen in Erinnerung gebracht werden.
Dazu ein sehr empfehlenswertes Interview mit Reinhard Merkel (Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, u. a. durch seine völkerrechtliche Argumentation gegen den Nato-Krieg im Kosovo (1998/99) bekannt) in der taz vom 25.02.11, in dem er sehr präzise grundlegende völkerrechtliche Prinzipien erläutert (jedem/jeder Politiklehrer/in empfohlen!):
Z. B.:
... In Libyen herrscht eine Art Bürgerkrieg - und angesichts eines Bürgerkrieges gibt es grundsätzlich kein völkerrechtliches Interventionsrecht. Gäbe es in Libyen ein demokratisch legitimiertes Regime und bräche dort ein Aufstand los, dann dann hätte die Regierung das Recht, diesen Aufstand niederzuschlagen. Natürlich ist Gaddafis Regime nicht demokratisch legitimiert. Aber dessen Gewalt zur Aufstandsbekämpfung ist eben dennoch nicht dasselbe, wie wenn in Nazi-Deutschland Teile des eigenen Volkes grundlos systematisch ermordet werden sollen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Volksaufstand in Libyen gegen ein tyrannisches Regime ist intern gerechtfertigt und legitim. Aber das berechtigt externe Mächte noch nicht, zugunsten dieses Aufstandes militärisch einzugreifen. Grundsätzlich dürfen Staaten innere Rebellionen bekämpfen...
Legitimation, Legitimität, Rebellion, Intervention - solche Begriffe = Basiskonzepte müssen im Politikunterricht geklärt werden. Ich würde das Studium der Charta der Vereinten Nationen zum verbindlichen Unterrichtsgegenstand machen; - im Hinblick auf alle aktuellen Krisen insonders die Kapitel VI und VII ... Eine Chance, dem populistischen Diskurs zu entkommen.
Auf dieser Basis wäre dann z. B. zu fragen, welche Verpflichtungen z.B. die BRD als Mitglied der UNO hat, etwa dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen gegenüber ... So wäre der Wortkotze vom "Wir können doch nicht die ganze Welt retten" à la Mißfelder bei Will* wenigstens geltendes Recht - und nicht eine Meinung - entgegenzusetzen ...
* ... der wahrscheinlich nur Bosbachs Ausführungen im European wiedergekäut hat:
Inselkoller
Dass die tunesischen Flüchtlinge auf Lampedusa gut versorgt werden müssen, ist selbstverständlich. Doch ihre Verteilung in Europa ist keine Lösung, sondern sendet ein falsches Signal in die Herkunftsstaaten.
Sehr klar führt Bosbach hier noch am 28.02.11 aus:
FRONTEX alleine wird nicht in der Lage sein, gemeinsam mit den europäischen Mittelmeerstaaten diese EU-Außengrenzen wirksamer zu schützen, hierfür brauchen wir auch eine enge Kooperation mit den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge bzw. mit den Transitländern, über die sie in Richtung Europa ausreisen. Vor einiger Zeit ist es Italien gelungen, ein entsprechendes Abkommen mit Libyen zu schließen. Eine ähnliche Vereinbarung sollte nunmehr mit Tunesien angestrebt werden...
Die nahostinfos kommentieren den Artikel und verweisen auch darauf, dass nachdem unter Rot-Grün mit England, Frankreich und Italien die Aufhebung der UN- und EU-Embargos betrieben wurde – im Jahr 2009 Deutschland (Bosbach-CDU-regiert) mit Lizenzen im Wert von 53.000.000 € [!] die Liste der Waffen- und Militärausrüstungsexporte der EU-Staaten nach Libyen anführt ...
Sein Buch heißt Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU. Wir wollen es einmal politisch lesen, denn es hat ein politisches Ziel: Aus der Europäischen Union soll ein Staat nach Art der USA werden. Deshalb vergleicht Guttenberg die Verfassung der USA mit den verfassungsähnlichen EU-Verträgen. Seine Frage, ob letztere zur richtigen Verstaatlichung der EU führen oder doch deren Stützpunkt sein können, bleibt immer erkennbar. Seine Linie ist originell: im Integrationsprozess der Europäischen Union nach Schwachstellen zu fahnden, die sich in Einfallstore für das Projekt der Vereinigten Staaten von Europa verwandeln lassen.
... Guttenberg stellt ... durchaus Verfassungsbegriffe vor und präferiert die Definition seines akademischen Lehrers Peter Häberle. Der betont, dass eine Verfassung nicht das abgezogene Muster eines vorhandenen Staates sein muss.
Guttenberg legt das weit aus: Eine Verfassung könne umgekehrt dazu beitragen, dass ein Staat mit Staatsvolk und den übrigen konstitutiven Eigenschaften zu allererst entstehe. Die wissenschaftliche Schwäche, auch die politische Unverfrorenheit liegen nicht hier, sondern woanders. Guttenberg setzt sich kaum mit dem Bundesverfassungsgericht auseinander, das eine ganz andere Linie vertritt als er. Während nämlich Karlsruhe immerzu Grenzen zieht, weil es die Europäische Union am deutschen Grundgesetz misst, misst Guttenberg gerade umgekehrt die Integration der EU an dem Staat, zu dem sie vielleicht nie werden wird. Wenn sein „lernende[r] Blick über den Atlantik“ schweift, weiß er genau, was er will: ein Europa erreichen, das „seine Fähigkeit verbesser[t], Entscheidungen schnell durchzuführen, insbesondere mit Nachdruck die Herstellung außen- und sicherheitspolitischer Handlungsfähigkeit * (entsprechend eines der Leitmotive der Federalist Papers)“. Da spricht der Chef der Bundeswehr.

Was die Federalist Papers waren, macht er deutlicher, als wir es in der Schule lernten. Bevor es nämlich die USA gab, waren die späteren Gliedstaaten ähnlich unklar verbunden wie heute diejenigen der EU. Der US-Gesamtstaat wäre nicht entstanden, hätten nicht die Politiker, die seine Väter waren, das Volk gegen einige Regierungen des bis dahin vorhandenen Gemeinwesen ausgespielt. Die Federalist Papers, eine Serie von 87 Artikeln, die 1787/88 in verschiedenen Zeitungen New Yorks erschienen, waren dabei das publizistische Trommelfeuer. Guttenberg zieht die „Lehre, daß man für politische Ziele dieser Größenordnung gewisse Wagnisse eingehen muss“. Bloß „eine Reihe ausgehandelter Verträge“ werde „nicht ausreichen“...

Rommelbild - von einer schauerlichen Seite namens Deutsche Erde
* Zur Zeit versuchen das einige mit militärischen Planspielen Libyen betreffend. Weil unsere Spezialkräfte schon da waren und unser famoses Deutsches Afrika-Korps (Rommel!!) sowieso mit der 15. Panzer-Division unter Kommandeuren wie Generalmajor Heinrich von Prittwitz und Gaffron, Generalmajor Hans-Karl Freiherr von Esebeck, Oberstleutnant Maximilian von Herff oder Generalmajor Gustav von Vaerst (komisch: keiner promoviert!), müssen den - auch humanitären - TransAllmachtsphantasten die völkerrechtlichen Grundlagen in Erinnerung gebracht werden.
Dazu ein sehr empfehlenswertes Interview mit Reinhard Merkel (Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, u. a. durch seine völkerrechtliche Argumentation gegen den Nato-Krieg im Kosovo (1998/99) bekannt) in der taz vom 25.02.11, in dem er sehr präzise grundlegende völkerrechtliche Prinzipien erläutert (jedem/jeder Politiklehrer/in empfohlen!):
Z. B.:
... In Libyen herrscht eine Art Bürgerkrieg - und angesichts eines Bürgerkrieges gibt es grundsätzlich kein völkerrechtliches Interventionsrecht. Gäbe es in Libyen ein demokratisch legitimiertes Regime und bräche dort ein Aufstand los, dann dann hätte die Regierung das Recht, diesen Aufstand niederzuschlagen. Natürlich ist Gaddafis Regime nicht demokratisch legitimiert. Aber dessen Gewalt zur Aufstandsbekämpfung ist eben dennoch nicht dasselbe, wie wenn in Nazi-Deutschland Teile des eigenen Volkes grundlos systematisch ermordet werden sollen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Volksaufstand in Libyen gegen ein tyrannisches Regime ist intern gerechtfertigt und legitim. Aber das berechtigt externe Mächte noch nicht, zugunsten dieses Aufstandes militärisch einzugreifen. Grundsätzlich dürfen Staaten innere Rebellionen bekämpfen...
Legitimation, Legitimität, Rebellion, Intervention - solche Begriffe = Basiskonzepte müssen im Politikunterricht geklärt werden. Ich würde das Studium der Charta der Vereinten Nationen zum verbindlichen Unterrichtsgegenstand machen; - im Hinblick auf alle aktuellen Krisen insonders die Kapitel VI und VII ... Eine Chance, dem populistischen Diskurs zu entkommen.
Auf dieser Basis wäre dann z. B. zu fragen, welche Verpflichtungen z.B. die BRD als Mitglied der UNO hat, etwa dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen gegenüber ... So wäre der Wortkotze vom "Wir können doch nicht die ganze Welt retten" à la Mißfelder bei Will* wenigstens geltendes Recht - und nicht eine Meinung - entgegenzusetzen ...
* ... der wahrscheinlich nur Bosbachs Ausführungen im European wiedergekäut hat:
Inselkoller
Dass die tunesischen Flüchtlinge auf Lampedusa gut versorgt werden müssen, ist selbstverständlich. Doch ihre Verteilung in Europa ist keine Lösung, sondern sendet ein falsches Signal in die Herkunftsstaaten.
Sehr klar führt Bosbach hier noch am 28.02.11 aus:
FRONTEX alleine wird nicht in der Lage sein, gemeinsam mit den europäischen Mittelmeerstaaten diese EU-Außengrenzen wirksamer zu schützen, hierfür brauchen wir auch eine enge Kooperation mit den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge bzw. mit den Transitländern, über die sie in Richtung Europa ausreisen. Vor einiger Zeit ist es Italien gelungen, ein entsprechendes Abkommen mit Libyen zu schließen. Eine ähnliche Vereinbarung sollte nunmehr mit Tunesien angestrebt werden...
Die nahostinfos kommentieren den Artikel und verweisen auch darauf, dass nachdem unter Rot-Grün mit England, Frankreich und Italien die Aufhebung der UN- und EU-Embargos betrieben wurde – im Jahr 2009 Deutschland (Bosbach-CDU-regiert) mit Lizenzen im Wert von 53.000.000 € [!] die Liste der Waffen- und Militärausrüstungsexporte der EU-Staaten nach Libyen anführt ...
gebattmer - 2011/03/03 18:37
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