r2p III: Erosion des Völkerrechts
1.
Der Bundesregierung liegen "keine detaillierten Informationen über Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilisten vor". Es gibt auch keine Belege, dass die libysche Luftwaffe sich nicht an die Zusagen eines Waffenstillstands gehalten hat oder überhaupt flächendeckend und systematisch zur Bombardierung von Zivilisten eingesetzt wurde.
Damit bestätigt die Bundesregierung in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) die Zweifel großer Teile der Friedensbewegung, die in der medialen Inszenierung des libyschen Staatschefs als "Psychopathen" (Bundespräsident Christian Wulff, 2011) und "tollwütigen Hund des Nahen Ostens" (Ronald Reagan, 1986) nur eine Rechtfertigungsstrategie zum anschließenden militärischen Eingreifen in Libyen sieht. ..
... so Kamil Majchrzak am 29.04.2011 bei tp: Kriegslügen und die Erosion des Völkerrechts.
Interessant ist, dass über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages heute (04.05.) wohl der Wortlaut der Kleinen Anfrage abzurufen ist,nicht aber die Antwort der Bundesregierung!
Na, wo ist sie denn?? --> Nun doch: hier
Noch unübersichtlicher wird die Angelegenheit, wenn man die Aussagen der Frau Staatsministerin Cornelia Pieper im Anschluss an eine dringliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Die Linke) zur deutschen Libyen-Politik im Deutschen Bundestag von Mittwoch, den 6. April 2011, genauer liest:
Im Laufe der Eventualfallplanung wird das mit den operativen Planungen beauftragte Hauptquartier in Rom bei den EU-Mitgliedstaaten abfragen, ob und gegebenenfalls welche Kräfte sie zur Verfügung stellen würden. Für eine Antwort würde den Mitgliedstaaten natürlich eine gewisse Zeitspanne gegeben werden. Eine offizielle Anfrage nach Kräften würde voraussichtlich erst nach Annahme eines Operationskonzepts durch den Rat im Rahmen der Streitkräftegenerierungskonferenz stattfinden. Die Bundesregierung würde sich einer Anfrage von OCHA zur Absicherung und Unterstützung von humanitären VN-Hilfsleistungen durch die EU nicht verschließen. Auch die Nutzung der in Bereitschaft stehenden Verbände zur schnellen Krisenreaktion, der sogenannten EU-Battle-Groups, oder von Teilfähigkeiten ist möglich. Mit der Frage eines deutschen Beitrags wird sich die Bundesregierung im Lichte der zum Zeitpunkt einer eventuellen OCHA-Anfrage durch die EU anzustellenden Risiko- und Bedrohungsanalyse befassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch nicht klar, ob es sich dabei gegebenenfalls um einen mandatierungspflichtigen Einsatz handelt. Sollte dies der Fall sein, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag zeitgerecht um Erteilung eines Mandates ersuchen.
2.
Bin Ladens Tod und das Völkerrecht - Illegitim, na und?
Der Focus-Artikel differenziert hinreichend präzise zwischen moralischer, juristischer und politischer Legitimation!
Der Bundesregierung liegen "keine detaillierten Informationen über Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilisten vor". Es gibt auch keine Belege, dass die libysche Luftwaffe sich nicht an die Zusagen eines Waffenstillstands gehalten hat oder überhaupt flächendeckend und systematisch zur Bombardierung von Zivilisten eingesetzt wurde.
Damit bestätigt die Bundesregierung in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) die Zweifel großer Teile der Friedensbewegung, die in der medialen Inszenierung des libyschen Staatschefs als "Psychopathen" (Bundespräsident Christian Wulff, 2011) und "tollwütigen Hund des Nahen Ostens" (Ronald Reagan, 1986) nur eine Rechtfertigungsstrategie zum anschließenden militärischen Eingreifen in Libyen sieht. ..
... so Kamil Majchrzak am 29.04.2011 bei tp: Kriegslügen und die Erosion des Völkerrechts.
Interessant ist, dass über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages heute (04.05.) wohl der Wortlaut der Kleinen Anfrage abzurufen ist,
Na, wo ist sie denn?? --> Nun doch: hier
Noch unübersichtlicher wird die Angelegenheit, wenn man die Aussagen der Frau Staatsministerin Cornelia Pieper im Anschluss an eine dringliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Die Linke) zur deutschen Libyen-Politik im Deutschen Bundestag von Mittwoch, den 6. April 2011, genauer liest:
Im Laufe der Eventualfallplanung wird das mit den operativen Planungen beauftragte Hauptquartier in Rom bei den EU-Mitgliedstaaten abfragen, ob und gegebenenfalls welche Kräfte sie zur Verfügung stellen würden. Für eine Antwort würde den Mitgliedstaaten natürlich eine gewisse Zeitspanne gegeben werden. Eine offizielle Anfrage nach Kräften würde voraussichtlich erst nach Annahme eines Operationskonzepts durch den Rat im Rahmen der Streitkräftegenerierungskonferenz stattfinden. Die Bundesregierung würde sich einer Anfrage von OCHA zur Absicherung und Unterstützung von humanitären VN-Hilfsleistungen durch die EU nicht verschließen. Auch die Nutzung der in Bereitschaft stehenden Verbände zur schnellen Krisenreaktion, der sogenannten EU-Battle-Groups, oder von Teilfähigkeiten ist möglich. Mit der Frage eines deutschen Beitrags wird sich die Bundesregierung im Lichte der zum Zeitpunkt einer eventuellen OCHA-Anfrage durch die EU anzustellenden Risiko- und Bedrohungsanalyse befassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch nicht klar, ob es sich dabei gegebenenfalls um einen mandatierungspflichtigen Einsatz handelt. Sollte dies der Fall sein, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag zeitgerecht um Erteilung eines Mandates ersuchen.
2.
Bin Ladens Tod und das Völkerrecht - Illegitim, na und?
Der Focus-Artikel differenziert hinreichend präzise zwischen moralischer, juristischer und politischer Legitimation!
gebattmer - 2011/05/04 16:36
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