Peak-Oil in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht und die deutschen Interessen am Hindukusch
Unter Peak-Oil" bezeichnet man in der Fachsprache das
Ölfördermaximum, also jenen Zeitpunkt, an dem die
Gesamtförderung mehrerer Ölfelder einer bestimmten Region ihr
Maximum erreicht hat. Das klingt eigentlich ganz gut, bedeutet aber
genau das Gegenteil. Ist die Förderhöchstmenge einer
Ölquelle erreicht, sinken die Fördermengen rapide ab,
schließlich stehen Aufwand und Nutzen nicht mehr im
Verhältnis und die Quelle gilt als erschöpft. Dieses Szenario
ist für den überwiegenden Teil der weltweiten
Erdölvorräte bereits Realität und genau deswegen haben
die Verteilungskämpfe um die verbliebenen Ölreserven und
Ölförderwege längst begonnen. DieEntscheidung
des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Vereinbarkeit der
Tornado-Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan mit dem Grundgesetz
vom Dienstag lässt die strategische Wende hin zum
ressourcensichernden Interventionalismus in der Außen- und
Verteidigungspolitik mehr als deutlich werden.Selten hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) so offen Politik
gemacht wie in dieser Entscheidung. Es war keine gestalterische
Politik, sondern eine Nichteinmischungspolitik. Weitgehend gelöst
von verfassungsrechtlicher Dogmatik verlieren sich die Erwägungen
in floskelhaften Wiederholungen von Regierungs- und
NATO-Erklärungen, wie sie vielleicht im Eilverfahren angemessen
sein mögen, für eine Entscheidung, gegen die es keine
Rechtsmittel mehr gibt, jedoch schlicht unzureichend sind.Das mag zum Teil auch daran liegen, dass das Völkerrecht von jeher
eher durch politische Erklärungen und vage Übereinkünfte
geprägt ist denn von feingliedriger Gesetzesdogmatik.
Nichtsdestotrotz bescheinigt Heribert Prantl der richterlichen
Begründung in der gestrigen Ausgabe derSüddeutschen Zeitung "frivole Substanzlosigkeit". Und er hat Recht!
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