Political Education: Il y a des juges III
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 52/2008 vom 7. Mai 2008
Urteil vom 7. Mai 2008 – 2 BvE 1/03 –
Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei bedurfte der Zustimmung des Bundestags
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 7. Mai 2008. Der
wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz
bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen
Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS- Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden.
(Zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilung Nr. 4 vom 21. Januar 2008) ... und die interessante Frage: Kam die Klage wegen des AWACS-Einsatzes in Wirklichkeit aus der CDU?
So begrüßenswert dieses Urteil auch ist - es bleibt doch ein erhebliches Unbehagen, geraten die Konsequenzen in den Blick. Wer wird denn in welcher Form für diesen Verfassungsbruch zu Rechenschaft gezogen? Immerhin geht es hier um kein Kavaliersdelikt, sondern die verfassungswidrige Beihilfe zu einem zu Recht als "völkerrechtliches Verbrechen" gebrandmarkten Akt. Deutschland - lässt sich der Karlsruher Entscheidung entnehmen - war auf Geheiß der rot-grünen Bundesregierung Kriegspartei. Und jenes friedensverräterische Kabinett trägt demzufolge eine Mitschuld am hunderttausendfachen Sterben irakischer Männern, Frauen und Kinder. Ohne die eilfertige Gewähr umfassender Hilfsleistungen hätte sich die angloamerikanische Militärmacht kaum so entfalten lassen, wie das 2003 und danach geschehen ist. Mitschuld tragen aber auch die Friedensverräter im Generalsrock, die sich - ihren Diensteid brechend - nicht geweigert haben, mit Tausenden von Bundeswehrsoldaten willfährig den ihnen erteilten völkerrechts- und verfassungswidrigen Auftrag zu erfüllen. Dass sie von Anfang an wussten, was sie taten, ergibt sich unwiderlegbar aus einem im Verteidigungsministerium vor Kriegsbeginn selbst angefertigten Rechtsgutachten zur völkerrechtlichen Zulässigkeit der Bewachung von US-Einrichtungen in Deutschland durch die Bundeswehr. Aus diesem ging klar hervor, dass mit dem Einsatz deutscher Soldaten zur Unterstützung der USA und ihrer Alliierten die Bundesrepublik Deutschland selbst mit ihren Streitkräften zum legitimen militärischen Ziel im Sinne des Völkerrechts - also zur Kriegspartei - wurde.
Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr und aus disziplinarrechtlichen Gründen gezwungen, darauf hinzuweisen, dass er in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen vertritt.
Vgl. auch:
Il y a des juges II
L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - 1. Der Bund hat unmittelbar aus Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG das Recht zur Gesetzgebung für... ...
Il y a des juges à Leipzig
"Der Soldat musste nicht damit rechnen, dass die an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit auch an das geltende Völkerrecht gebundene Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang... ...
Pressemitteilung Nr. 52/2008 vom 7. Mai 2008
Urteil vom 7. Mai 2008 – 2 BvE 1/03 –
Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei bedurfte der Zustimmung des Bundestags
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 7. Mai 2008. Der
wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz
bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen
Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS- Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden.
(Zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilung Nr. 4 vom 21. Januar 2008) ... und die interessante Frage: Kam die Klage wegen des AWACS-Einsatzes in Wirklichkeit aus der CDU?
So begrüßenswert dieses Urteil auch ist - es bleibt doch ein erhebliches Unbehagen, geraten die Konsequenzen in den Blick. Wer wird denn in welcher Form für diesen Verfassungsbruch zu Rechenschaft gezogen? Immerhin geht es hier um kein Kavaliersdelikt, sondern die verfassungswidrige Beihilfe zu einem zu Recht als "völkerrechtliches Verbrechen" gebrandmarkten Akt. Deutschland - lässt sich der Karlsruher Entscheidung entnehmen - war auf Geheiß der rot-grünen Bundesregierung Kriegspartei. Und jenes friedensverräterische Kabinett trägt demzufolge eine Mitschuld am hunderttausendfachen Sterben irakischer Männern, Frauen und Kinder. Ohne die eilfertige Gewähr umfassender Hilfsleistungen hätte sich die angloamerikanische Militärmacht kaum so entfalten lassen, wie das 2003 und danach geschehen ist. Mitschuld tragen aber auch die Friedensverräter im Generalsrock, die sich - ihren Diensteid brechend - nicht geweigert haben, mit Tausenden von Bundeswehrsoldaten willfährig den ihnen erteilten völkerrechts- und verfassungswidrigen Auftrag zu erfüllen. Dass sie von Anfang an wussten, was sie taten, ergibt sich unwiderlegbar aus einem im Verteidigungsministerium vor Kriegsbeginn selbst angefertigten Rechtsgutachten zur völkerrechtlichen Zulässigkeit der Bewachung von US-Einrichtungen in Deutschland durch die Bundeswehr. Aus diesem ging klar hervor, dass mit dem Einsatz deutscher Soldaten zur Unterstützung der USA und ihrer Alliierten die Bundesrepublik Deutschland selbst mit ihren Streitkräften zum legitimen militärischen Ziel im Sinne des Völkerrechts - also zur Kriegspartei - wurde.
Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr und aus disziplinarrechtlichen Gründen gezwungen, darauf hinzuweisen, dass er in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen vertritt.
Vgl. auch:
Il y a des juges II
L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - 1. Der Bund hat unmittelbar aus Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG das Recht zur Gesetzgebung für... ...
Il y a des juges à Leipzig
"Der Soldat musste nicht damit rechnen, dass die an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit auch an das geltende Völkerrecht gebundene Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang... ...
gebattmer - 2008/05/15 21:23
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