Deutsche Schulpflicht wider grundlegende Menschenrechte - oder: Ein Recht haben wollen und Recht haben dürfen (schon wieder Sarrazin)
Es ist Roberto de Lapuente ja zuzustimmen:
Ich gebe es offen zu: ich fürchte mich. Mir wird es schwindelig, wenn ich die Kommentare verfolge, die man Sarrazins Buch angedeihen läßt, wenn ich auf Verkaufsplattformen klicke, bei denen die Kundenrezensionen fast einheitlich voll des Lobes sind für diesen Mann und seine konfusen Thesen. Angst stellt sich ein, wenn ich aus jeder Ecke höre, er sei zwar vulgär und unanständig, aber im Kern habe er, das müsse man honorieren, doch vollkommen recht...
Aber es gibt Hoffnung. Ich will das an zwei Beispielen deutlich machen:
1. Recht
Der erste Satz Sarrazins im SPIEGEL-Vorabdruck lautet
Es ist das Recht einer jeden Gesellschaft, selbst zu entscheiden, wen sie aufnehmen will, und jedes Land hat das Recht, dabei auf die Wahrung seiner Kultur und seiner Traditionen zu achten.
und ist wahrscheinlich auch das erste treffende Beispiel für "Na klar doch!", "Aber immer!", "Da hat er ja wohl recht, oder!?" - also die vielzitierte Zustimmung. Schülerinnen und Schüler eines Politik-Kurses 12/13 haben sofort erkannt, dass hier bereits unzulässig verkürzt wird:
ad 1: Wenn diese Gesellschaft, was wir einmal annehmen, in der Tradition westlicher Demokratien irgendwie qua Gesellschaftsvertrag staatlich verfasst ist (etwa nach § 20 GG), dann stellt sich die Frage, wie diese Gesellschaft dies entscheidet, mithin die nach den Strukturen demokratischer Willensbildung, die dann dieses Recht der Gesellschaft, eine Angelegenheit als res publica zu erkennen und so oder so regeln zu wollen, in allgemein gültiges Recht überführen könnten. Damit wären wir bei der Frage dem Zustand der Öffentlichkeit in diesem Lande und der nach nach den Partizipationsmöglichkeiten (deren Wahrnehmung offenbar in engem Zusammenhang mit den Denkmustern der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit steht).
ad 2: Wenn nun ein solch demokratisch verfasster Rechtsstaat in dieser Angelegenheit Recht setzen soll, ist er dann frei zu entscheiden, wer aufgenommen werden soll - auch im Hinblick auf seine Kultur und seine Traditionen?
Als Mitglied der Vereinen Nationen hätte er zumindest die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Betracht zu ziehen, deren Artikel 14 Absatz 1 lautet
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Wohlgmerkt: in anderen Ländern, deren Recht zu entscheiden, wen sie aufnehmen wollen, dann offenbar doch eingeschränkt und nicht absolut ist, wie Sarrazins erster Satz suggeriert. [Nachtag: Daniela Dahn verweist in einem sehr lesenswerten Artikel im FREITAG dieser Woche auf die Bedeutung dieses Dokuments : Überfordern uns die Menschenrechte? Keine Freiheit ohne soziale Würde – Plädoyer für ein neues demokratisches Selbstbewusstsein]
2. nochmal (Menschen-) Recht
Es hat mich hoffnungsvoll gestimmt, dass meine Lieblings-HAZ im Zusammenhang mit einer interessanten Reportage über die Amish People (als Beispiel einer geduldeten bildungsfernen Parallelgesellschaft) immerhin, wenn auch nur in der Wochenendbeilage einen Artikel veröffentlicht, der als Kassiber in der Integrationsdebatte genannten causa Sarrazin gelesen werden muss:
Ein Grund für politisches Asyl? Die deutsche Schulpficht ist in Amerika undenkbar – und für die Vereinten Nationen ein Anlass zum Tadel.
Die Vereinigten Staaten sind ein Land, das Religionsflüchtlingen Zuflucht gewährt. Das galt vor 200 Jahren – und das gilt noch heute. Zu den jüngsten Fällen zählt die Familie Romeike aus Baden-Württemberg. Ein Gericht in Memphis sprach ihnen in diesem Jahr politisches Asyl zu, da in der Heimat der Romeikes gegen die Menschenrechte verstoßen wird. Harte Worte für amerikanische Richter, die in ihrer Begründung die Lebensverhältnisse in Deutschland anprangern. Der Streitpunkt: Die Romeikes wollen ihre fünf Kinder selbst unterrichten. Zu Hause und in eigener Regie. Was in den USA und in den meisten Ländern der Welt als selbstverständlich gilt, nahmen die strenggläubigen Evangelikalen für sich in Anspruch: Unterricht zu geben, der sich an staatlichen Lehrplänen orientiert, aber nach strengen moralischen Vorstellungen verläuft.
Ein Vorhaben, das hierzulande immer mal wieder für Aufsehen und Ärger sorgt. Während es in den meisten Staaten nur eine Unterrichtspflicht für Kinder gibt, hebt sich Deutschland mit seiner Schulpflicht ab.
Im Jahr 2003 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Pflicht zum Schulbesuch „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften“ entgegenwirke und dabei helfe, „Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“. …
Dass die deutsche Schulpraxis nicht unumstritten ist, wird regelmäßig von den Vereinten Nationen hervorgehoben. Vernor Munoz, UNSonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, warf 2006 Berlin vor, den Hausunterricht zu kriminalisieren. Kritiker verweisen zudem auf das Reichsschulpflichtgesetz von 1938, das von den Nationalsozialisten erlassen wurde, um eine ideologische Gleichschaltung der Heranwachsenden zu erreichen. Schulpflicht bestand zwar schon zuvor in Deutschland, aber erst unter den Nazis wurde ein Verstoß gegen dieses Gesetz unter Strafe gestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Schulpflicht auch in den Ostblockstaaten mit Vehemenz durchgesetzt – und nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wieder fallen gelassen. Individuelle Möglichkeiten des Lernens sind heutzutage in Osteuropa ebenso möglich, wie beispielsweise in Österreich, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien. Dort sind es keineswegs nur religiöse Sektierer, die für ihre Kinder eigene Bildungswege praktizieren, sondern auch gut ausgebildete Eltern, die für sich in Anspruch nehmen, den Unterricht selbst gestalten zu können.
Nicht zimperlich in seiner Argumentation war denn auch US-Einwanderungsrichter Lawrence Burman: „Wir können nicht erwarten, dass jedes Land unserer Verfassung folgt. Aber die Rechte, die bei der Familie Romeike verletzt werden, sind grundlegende Menschenrechte, die kein Land verletzen darf.“
Tatsächlich werden in Nordamerika etwa 1,5 Millionen Kinder von ihren Eltern unterrichtet.
Eine Praxis mit jahrhundertealter Tradition. Das Recht auf „homeschooling“ wird in sämtlichen US-Bundesstaaten gewährt, wenngleich die konkreten Regeln unterschiedlich ausfallen. Während der Bundesstaat New York für sein engmaschiges Kontrollsystem bekannt ist, wird den Familien in anderen Teilen der USA weitestgehend freie Hand gelassen. Üblich sind allerdings häufig Abschlussprüfungen unter staatlicher Aufsicht zum Abschluss eines Schuljahres.
Einen eigenen Weg haben die Amish-Familien in Pennsylvania entwickelt. Ihre Kinder werden entweder von den Eltern unterrichtet oder von unverheirateten Amish-Frauen in gemeindeeigenen Einrichtungen, den sogenannten Einraumschulen. Die Unterrichtsmaterialien entwickeln die Amish größtenteils selbst, um den Alltag jenseits von Autos, Computern und iPads besser darstellen zu können. STEFAN KOCH, HAZ vom 04.09.2010
Wohlgemerkt, ich halte die allgemeine Schulpflicht für eine demokratische Errungenschaft, die unhintergehbar sein sollte, aber interessant ist doch, dass man das offenbar auch anders sehen kann - und sich somit wieder die Frage stellt, wie eine Gesellschaft das denn entscheidet. Dass sie dabei nicht frei ist in ihrer Entscheidung, sondern gebunden an grundlegende Menschenrechte, wie der US-Einwanderungsrichter klarstellt, ist hierzulande offenbar kein anerkannter Standard politischer Debatten (wenn man das, was hier zu Migration, Energie- und Bildungswesen ... abgesondert wird, überhaupt so nennen will).
Ich gebe es offen zu: ich fürchte mich. Mir wird es schwindelig, wenn ich die Kommentare verfolge, die man Sarrazins Buch angedeihen läßt, wenn ich auf Verkaufsplattformen klicke, bei denen die Kundenrezensionen fast einheitlich voll des Lobes sind für diesen Mann und seine konfusen Thesen. Angst stellt sich ein, wenn ich aus jeder Ecke höre, er sei zwar vulgär und unanständig, aber im Kern habe er, das müsse man honorieren, doch vollkommen recht...
Aber es gibt Hoffnung. Ich will das an zwei Beispielen deutlich machen:
1. Recht
Der erste Satz Sarrazins im SPIEGEL-Vorabdruck lautet
Es ist das Recht einer jeden Gesellschaft, selbst zu entscheiden, wen sie aufnehmen will, und jedes Land hat das Recht, dabei auf die Wahrung seiner Kultur und seiner Traditionen zu achten.
und ist wahrscheinlich auch das erste treffende Beispiel für "Na klar doch!", "Aber immer!", "Da hat er ja wohl recht, oder!?" - also die vielzitierte Zustimmung. Schülerinnen und Schüler eines Politik-Kurses 12/13 haben sofort erkannt, dass hier bereits unzulässig verkürzt wird:
ad 1: Wenn diese Gesellschaft, was wir einmal annehmen, in der Tradition westlicher Demokratien irgendwie qua Gesellschaftsvertrag staatlich verfasst ist (etwa nach § 20 GG), dann stellt sich die Frage, wie diese Gesellschaft dies entscheidet, mithin die nach den Strukturen demokratischer Willensbildung, die dann dieses Recht der Gesellschaft, eine Angelegenheit als res publica zu erkennen und so oder so regeln zu wollen, in allgemein gültiges Recht überführen könnten. Damit wären wir bei der Frage dem Zustand der Öffentlichkeit in diesem Lande und der nach nach den Partizipationsmöglichkeiten (deren Wahrnehmung offenbar in engem Zusammenhang mit den Denkmustern der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit steht).
ad 2: Wenn nun ein solch demokratisch verfasster Rechtsstaat in dieser Angelegenheit Recht setzen soll, ist er dann frei zu entscheiden, wer aufgenommen werden soll - auch im Hinblick auf seine Kultur und seine Traditionen?
Als Mitglied der Vereinen Nationen hätte er zumindest die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Betracht zu ziehen, deren Artikel 14 Absatz 1 lautet
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Wohlgmerkt: in anderen Ländern, deren Recht zu entscheiden, wen sie aufnehmen wollen, dann offenbar doch eingeschränkt und nicht absolut ist, wie Sarrazins erster Satz suggeriert. [Nachtag: Daniela Dahn verweist in einem sehr lesenswerten Artikel im FREITAG dieser Woche auf die Bedeutung dieses Dokuments : Überfordern uns die Menschenrechte? Keine Freiheit ohne soziale Würde – Plädoyer für ein neues demokratisches Selbstbewusstsein]
2. nochmal (Menschen-) Recht
Es hat mich hoffnungsvoll gestimmt, dass meine Lieblings-HAZ im Zusammenhang mit einer interessanten Reportage über die Amish People (als Beispiel einer geduldeten bildungsfernen Parallelgesellschaft) immerhin, wenn auch nur in der Wochenendbeilage einen Artikel veröffentlicht, der als Kassiber in der Integrationsdebatte genannten causa Sarrazin gelesen werden muss:
Ein Grund für politisches Asyl? Die deutsche Schulpficht ist in Amerika undenkbar – und für die Vereinten Nationen ein Anlass zum Tadel.
Die Vereinigten Staaten sind ein Land, das Religionsflüchtlingen Zuflucht gewährt. Das galt vor 200 Jahren – und das gilt noch heute. Zu den jüngsten Fällen zählt die Familie Romeike aus Baden-Württemberg. Ein Gericht in Memphis sprach ihnen in diesem Jahr politisches Asyl zu, da in der Heimat der Romeikes gegen die Menschenrechte verstoßen wird. Harte Worte für amerikanische Richter, die in ihrer Begründung die Lebensverhältnisse in Deutschland anprangern. Der Streitpunkt: Die Romeikes wollen ihre fünf Kinder selbst unterrichten. Zu Hause und in eigener Regie. Was in den USA und in den meisten Ländern der Welt als selbstverständlich gilt, nahmen die strenggläubigen Evangelikalen für sich in Anspruch: Unterricht zu geben, der sich an staatlichen Lehrplänen orientiert, aber nach strengen moralischen Vorstellungen verläuft.
Ein Vorhaben, das hierzulande immer mal wieder für Aufsehen und Ärger sorgt. Während es in den meisten Staaten nur eine Unterrichtspflicht für Kinder gibt, hebt sich Deutschland mit seiner Schulpflicht ab.
Im Jahr 2003 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Pflicht zum Schulbesuch „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften“ entgegenwirke und dabei helfe, „Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“. …
Dass die deutsche Schulpraxis nicht unumstritten ist, wird regelmäßig von den Vereinten Nationen hervorgehoben. Vernor Munoz, UNSonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, warf 2006 Berlin vor, den Hausunterricht zu kriminalisieren. Kritiker verweisen zudem auf das Reichsschulpflichtgesetz von 1938, das von den Nationalsozialisten erlassen wurde, um eine ideologische Gleichschaltung der Heranwachsenden zu erreichen. Schulpflicht bestand zwar schon zuvor in Deutschland, aber erst unter den Nazis wurde ein Verstoß gegen dieses Gesetz unter Strafe gestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Schulpflicht auch in den Ostblockstaaten mit Vehemenz durchgesetzt – und nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wieder fallen gelassen. Individuelle Möglichkeiten des Lernens sind heutzutage in Osteuropa ebenso möglich, wie beispielsweise in Österreich, Dänemark, Frankreich oder Großbritannien. Dort sind es keineswegs nur religiöse Sektierer, die für ihre Kinder eigene Bildungswege praktizieren, sondern auch gut ausgebildete Eltern, die für sich in Anspruch nehmen, den Unterricht selbst gestalten zu können.
Nicht zimperlich in seiner Argumentation war denn auch US-Einwanderungsrichter Lawrence Burman: „Wir können nicht erwarten, dass jedes Land unserer Verfassung folgt. Aber die Rechte, die bei der Familie Romeike verletzt werden, sind grundlegende Menschenrechte, die kein Land verletzen darf.“
Tatsächlich werden in Nordamerika etwa 1,5 Millionen Kinder von ihren Eltern unterrichtet.
Eine Praxis mit jahrhundertealter Tradition. Das Recht auf „homeschooling“ wird in sämtlichen US-Bundesstaaten gewährt, wenngleich die konkreten Regeln unterschiedlich ausfallen. Während der Bundesstaat New York für sein engmaschiges Kontrollsystem bekannt ist, wird den Familien in anderen Teilen der USA weitestgehend freie Hand gelassen. Üblich sind allerdings häufig Abschlussprüfungen unter staatlicher Aufsicht zum Abschluss eines Schuljahres.
Einen eigenen Weg haben die Amish-Familien in Pennsylvania entwickelt. Ihre Kinder werden entweder von den Eltern unterrichtet oder von unverheirateten Amish-Frauen in gemeindeeigenen Einrichtungen, den sogenannten Einraumschulen. Die Unterrichtsmaterialien entwickeln die Amish größtenteils selbst, um den Alltag jenseits von Autos, Computern und iPads besser darstellen zu können. STEFAN KOCH, HAZ vom 04.09.2010
Wohlgemerkt, ich halte die allgemeine Schulpflicht für eine demokratische Errungenschaft, die unhintergehbar sein sollte, aber interessant ist doch, dass man das offenbar auch anders sehen kann - und sich somit wieder die Frage stellt, wie eine Gesellschaft das denn entscheidet. Dass sie dabei nicht frei ist in ihrer Entscheidung, sondern gebunden an grundlegende Menschenrechte, wie der US-Einwanderungsrichter klarstellt, ist hierzulande offenbar kein anerkannter Standard politischer Debatten (wenn man das, was hier zu Migration, Energie- und Bildungswesen ... abgesondert wird, überhaupt so nennen will).
gebattmer - 2010/09/05 19:16
Trackback URL:
https://gebattmer.twoday.net/stories/6497466/modTrackback