Der Referent des Referenten beim Verfassen (seines Teils) des Referentenentwurfs
In der Sonderauswertung EVS 2003 waren in Abteilung 02 alkoholische Getränke zu 100 % regelsatzrelevant. Alkohol stellt allerdings ein gesundheitsgefährdendes Genussgift dar und gehört als legale Droge nicht zu dem das Existenzminimum abdeckenden Grundbedarf. Daher wird Alkoholkonsum nicht mehr als regelbedarfsrelevant berücksichtigt. Wird auf Alkohol verzichtet, muss die damit verbundene Flüssigkeitsmenge allerdings zumindest zum Teil durch alkoholfreie Getränke ersetzt werden. Daher wird statt der Ausgaben für Alkohol in Abteilung 01 ein zusätzlicher Betrag für alkoholfreie Getränke anerkannt.
Dieser Betrag berechnet sich folgendermaßen:
Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen – nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex – rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind.
Es gibt für die Umrechnungen des Preises alkoholischer in alkoholfreie Flüssigkeitsmengen keine Vorgaben, so dass hier eine Plausibilitätsrechnung erforderlich ist. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen. Im Durchschnitt sind Bier oder gar Wein deutlich teurer, so dass sich ein deutlich niedrigeres Volumen an zu substituierender Flüssigkeit ergeben würde. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen. Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere
alkoholfreie Getränke. Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.
Referentenentwurf zum Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarf-Ermittlungsgesetz) via weissgarnix
Ich stelle mir vor, wie da ein Unterreferent, der wahrscheinlich Jura studiert und noch nicht das 40. Lebensjahr erreicht hat, des Referenten, der wahrscheinlich ebenfalls Jura studiert hat, im BMAS sitzt und die Sonderauswertung EVS 2003 auf Regelbedarfsrelevantes hin durcharbeitet, wie er sich beim Gedanken an gesundheitsgefährdendes Genussgift leicht schüttelt, an den Vorabend denkt und über Substituierungsmöglichkeiten nachdenkt, in windows den Rechner aufruft und flink 11,35% von 8,11€ berechnet, um sodann das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen - eher im Sinne einer Plausibilitätsrechnung und mit gesunden Alltagskenntnissen aus der Welt der Discounter - zu bestimmen, um bei dem auch vom Bundesverfassungsgericht wohl nicht mehr anzuzweifelnden Schluss zu landen, dass 7,19€ für alkoholhaltige Getränke großzügigen 2,99 für Wasser (mit bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke) entsprechen.
Als er das Wort "Spielraum" schreibt, spürt er ein leichtes Kribbeln auf der Haut, - er weiß, dass er als Jurist keine Spielräume eröffnen darf, aber hier will er sich vorwagen; das, was er sein soziales Gewissen nennt (ein Hirnforscher würde sagen, die Amygdala blinkt kurz auf), drängt ihn förmlich, nicht auf 1,52 runterzugehen - auch wenn er nicht sicher ist, ob ihm der Referent, der ja schließlich auch Jura studiert hat, das durchgehen lassen wird; - andererseits könnte die Chefin ihn - aber wahrscheinlich dann doch wieder den Referenten, aber immerhin, vielleicht würde der sich das ja merken - loben, weil ja hier deutlich gemacht werden kann, dass man nicht knauserig ist, nicht auf den Pfennig schaut und die Gesundheit, ja geradezu die Lebensqualität, die doch durch Säfte wesentlich gesteigert würde, im fürsorgenden Blick hat ... Er braucht jetzt einen Fruchtsaft, um die Kraft zu haben, den letzten Satz in die Tastatur geben, nein: um der Tastatur, nein: eigentlich der gequälten Kreatur, um die er sich doch sorgt, diesen letzten Satz des Abschnitts des Referentenenwurfes, für den er doch zuständig ist, geradezu zu schenken, so zart und im Wohlgefühl christlich-sozialer Verantwortungsethik tippt er ein: Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.
... ist sich aber noch nicht sicher, ob er seiner jungen, schönen Frau (35), die als Juristin in der Unterabteilung IIC das Referat II c1 des BMAS leitet, am Abend von diesem überwältigenden Augenblick seiner im Lichte der blinkenden Amygdala zärtlich empfundenen Gewissensaufwallung wird erzählen mögen, weil sie doch - so empfindet er zuweilen - härter ist als er und ihn wieder not tough enough oder schlimmer nochxxs nennen könnte ... und dann müsste er wieder eine dieser blauen Tabletten nehmen, von denen er doch auch befürchtet, es könne sich um gesundheitsgefährdendes Genussgift handeln, um seinen ehelichen Pflichten noch nachkommen zu können ...
Dieser Betrag berechnet sich folgendermaßen:
Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen – nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex – rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind.
Es gibt für die Umrechnungen des Preises alkoholischer in alkoholfreie Flüssigkeitsmengen keine Vorgaben, so dass hier eine Plausibilitätsrechnung erforderlich ist. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen. Im Durchschnitt sind Bier oder gar Wein deutlich teurer, so dass sich ein deutlich niedrigeres Volumen an zu substituierender Flüssigkeit ergeben würde. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen. Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere
alkoholfreie Getränke. Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.
Referentenentwurf zum Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarf-Ermittlungsgesetz) via weissgarnix
Ich stelle mir vor, wie da ein Unterreferent, der wahrscheinlich Jura studiert und noch nicht das 40. Lebensjahr erreicht hat, des Referenten, der wahrscheinlich ebenfalls Jura studiert hat, im BMAS sitzt und die Sonderauswertung EVS 2003 auf Regelbedarfsrelevantes hin durcharbeitet, wie er sich beim Gedanken an gesundheitsgefährdendes Genussgift leicht schüttelt, an den Vorabend denkt und über Substituierungsmöglichkeiten nachdenkt, in windows den Rechner aufruft und flink 11,35% von 8,11€ berechnet, um sodann das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen - eher im Sinne einer Plausibilitätsrechnung und mit gesunden Alltagskenntnissen aus der Welt der Discounter - zu bestimmen, um bei dem auch vom Bundesverfassungsgericht wohl nicht mehr anzuzweifelnden Schluss zu landen, dass 7,19€ für alkoholhaltige Getränke großzügigen 2,99 für Wasser (mit bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke) entsprechen.
Als er das Wort "Spielraum" schreibt, spürt er ein leichtes Kribbeln auf der Haut, - er weiß, dass er als Jurist keine Spielräume eröffnen darf, aber hier will er sich vorwagen; das, was er sein soziales Gewissen nennt (ein Hirnforscher würde sagen, die Amygdala blinkt kurz auf), drängt ihn förmlich, nicht auf 1,52 runterzugehen - auch wenn er nicht sicher ist, ob ihm der Referent, der ja schließlich auch Jura studiert hat, das durchgehen lassen wird; - andererseits könnte die Chefin ihn - aber wahrscheinlich dann doch wieder den Referenten, aber immerhin, vielleicht würde der sich das ja merken - loben, weil ja hier deutlich gemacht werden kann, dass man nicht knauserig ist, nicht auf den Pfennig schaut und die Gesundheit, ja geradezu die Lebensqualität, die doch durch Säfte wesentlich gesteigert würde, im fürsorgenden Blick hat ... Er braucht jetzt einen Fruchtsaft, um die Kraft zu haben, den letzten Satz in die Tastatur geben, nein: um der Tastatur, nein: eigentlich der gequälten Kreatur, um die er sich doch sorgt, diesen letzten Satz des Abschnitts des Referentenenwurfes, für den er doch zuständig ist, geradezu zu schenken, so zart und im Wohlgefühl christlich-sozialer Verantwortungsethik tippt er ein: Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.
... ist sich aber noch nicht sicher, ob er seiner jungen, schönen Frau (35), die als Juristin in der Unterabteilung IIC das Referat II c1 des BMAS leitet, am Abend von diesem überwältigenden Augenblick seiner im Lichte der blinkenden Amygdala zärtlich empfundenen Gewissensaufwallung wird erzählen mögen, weil sie doch - so empfindet er zuweilen - härter ist als er und ihn wieder not tough enough oder schlimmer noch
gebattmer - 2010/09/29 18:19