1983/84 revisited
Vor zwanzig Jahren gab es in Deutschland eine Volksbewegung, die Ungehorsam gegen den vermeintlichen Überwachungsstaat organisierte: Sie forderte zum Boykott der Volkszählung auf, und sogenannte "VoBo-Aktivisten" skandierten: "Meine Daten müsst ihr raten".
Wie sich die Zeiten ändern: Bis 2010 will die Bundesregierung alle wichtigen Daten der Deutschen erneut zentral erfassen lassen - und Umfragen zeigen, dass mittlerweile mehr als drei Viertel der Bundesbürger keine Bedenken gegen einen neuen Zensus haben.
"Die Bundesrepublik war nie ein Überwachungsstaat, aber wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet", stellt hingegen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, nüchtern fest.
Seltsamerweise scheint diese Entwicklung die meisten Bürger nicht zu stören; vielleicht blicken auch viele in der vernetzten Welt nicht mehr durch. Ständige Video-Überwachung gilt vielen Bürgern als Schutz; und der neue biometrische Ausweis ist schick, nur ein bisschen teuer. Privatsphäre? Wer im Internet ohne Verschlüsselungstechnik telefoniert, verzichtet freiwillig darauf.
Heiligt der Erfolg die Mittel?
Dass Kriminalbeamte bei einem Verfahren gegen Nutzer von Kinderpornographie jetzt durch die Hilfe von Kreditkarteninstituten mit den Methoden der Rasterfahndung mehr als 22 Millionen Kreditkarten überprüfen, wäre früher unvorstellbar gewesen. Ein guter Zweck, gewiss, aber heiligt der Erfolg die Mittel?
Wenn es um schwerste Straftaten geht, steht für die meisten Bürger die Notwendigkeit aufwendiger Ermittlungen längst außer Frage. So wurden im Sommer 2005 auf Antrag der Nürnberger Staatsanwaltschaft etwa 2100 Kreditinstitute und Rechenzentralen ersucht, Daten zu "kartengestützten Zahlungstransaktionen" zur Verfügung zu stellen, um Licht in die mysteriöse Mordserie an ausländischen Kleinunternehmen zu bringen.
Auch das Bankgeheimnis ist schon lange eine Legende. Geldinstitute stellen Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne in einer Erträgnisaufstellung für den Kontoinhaber zusammen, die das Finanzamt anfordern kann.
Rentenversicherer und Pensionskassen melden den zuständigen Finanzämtern, wie viel sie jedem Einzelnen auszahlen. Seit April 2005 dürfen nicht nur Finanzämter, sondern auch die Erbringer von Sozialleistungen Daten von Konteninhabern wie Name, Geburtsdatum, Anschrift oder die Zahl der Konten bei Kreditinstituten einsehen - und das ohne Anfangsverdacht auf eine Straftat. ...
Hans Leyendecker in der sz vom 10.01.07
Wie sich die Zeiten ändern: Bis 2010 will die Bundesregierung alle wichtigen Daten der Deutschen erneut zentral erfassen lassen - und Umfragen zeigen, dass mittlerweile mehr als drei Viertel der Bundesbürger keine Bedenken gegen einen neuen Zensus haben.
"Die Bundesrepublik war nie ein Überwachungsstaat, aber wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet", stellt hingegen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, nüchtern fest.
Seltsamerweise scheint diese Entwicklung die meisten Bürger nicht zu stören; vielleicht blicken auch viele in der vernetzten Welt nicht mehr durch. Ständige Video-Überwachung gilt vielen Bürgern als Schutz; und der neue biometrische Ausweis ist schick, nur ein bisschen teuer. Privatsphäre? Wer im Internet ohne Verschlüsselungstechnik telefoniert, verzichtet freiwillig darauf.
Heiligt der Erfolg die Mittel?
Dass Kriminalbeamte bei einem Verfahren gegen Nutzer von Kinderpornographie jetzt durch die Hilfe von Kreditkarteninstituten mit den Methoden der Rasterfahndung mehr als 22 Millionen Kreditkarten überprüfen, wäre früher unvorstellbar gewesen. Ein guter Zweck, gewiss, aber heiligt der Erfolg die Mittel?
Wenn es um schwerste Straftaten geht, steht für die meisten Bürger die Notwendigkeit aufwendiger Ermittlungen längst außer Frage. So wurden im Sommer 2005 auf Antrag der Nürnberger Staatsanwaltschaft etwa 2100 Kreditinstitute und Rechenzentralen ersucht, Daten zu "kartengestützten Zahlungstransaktionen" zur Verfügung zu stellen, um Licht in die mysteriöse Mordserie an ausländischen Kleinunternehmen zu bringen.
Auch das Bankgeheimnis ist schon lange eine Legende. Geldinstitute stellen Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne in einer Erträgnisaufstellung für den Kontoinhaber zusammen, die das Finanzamt anfordern kann.
Rentenversicherer und Pensionskassen melden den zuständigen Finanzämtern, wie viel sie jedem Einzelnen auszahlen. Seit April 2005 dürfen nicht nur Finanzämter, sondern auch die Erbringer von Sozialleistungen Daten von Konteninhabern wie Name, Geburtsdatum, Anschrift oder die Zahl der Konten bei Kreditinstituten einsehen - und das ohne Anfangsverdacht auf eine Straftat. ...
Hans Leyendecker in der sz vom 10.01.07
gebattmer - 2007/01/11 22:26
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